Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 10.10.2011

Rechtsprechung
   BVerwG, 30.06.2011 - 5 C 23.10   

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https://dejure.org/2011,8467
BVerwG, 30.06.2011 - 5 C 23.10 (https://dejure.org/2011,8467)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.2011 - 5 C 23.10 (https://dejure.org/2011,8467)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - 5 C 23.10 (https://dejure.org/2011,8467)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1; BEG § 56 Abs. 1; BRüG § 16 Abs. 2; EntschG § 4 Abs. 1 bis 3; NS-VEntschG § 2; VwGO § 132
    Revisionszulassung; Beschränkung; Abtrennbarkeit; Teil des Streitgegenstandes; Entschädigung; Unternehmen; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Zwangsverkauf; Reinvermögen; Schädigung; Bilanz; Steuerbilanz; Beweiskraft; sonstige beweiskräftige Unterlage; Einheitswert; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1
    Abtrennbarkeit; Beschränkung; Beweiskraft; Bilanz; Bilanzierungsstichtag; Boykottschäden; Einheitswert; Entschädigung; Ersatzeinheitswert; Hauptfeststellung; Hauptfeststellungsstichtag; Pauschalierung; Regelstichtag; Reinvermögen; Revisionszulassung; Schädigung; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 2 S 2 EntschG, § 4 Abs 1 EntschG, § 2 S 5 NS-VEntschG, § 2 S 2 NS-VEntschG
    Entschädigung nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz; Ermittlung des Reinvermögens des Unternehmens; "Bilanz für den letzten Stichtag vor der Schädigung"

  • Wolters Kluwer

    "Bilanz" i.S.d. § 2 S. 5 Teils. 1 NS-VEntschG i.V.m. § 4 Abs. 2 S. 2 EntschG als Steuerbilanz eines Unternehmens; Letzter Stichtag i.S.d. § 2 S. 5 Teils. 1 NS-VEntschG i.V.m. § 4 Abs. 2 S. 2 EntschG als letzter Bilanzstichtag vor der Schädigung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unternehmen; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Zwangsverkauf; Reinvermögen; Schädigung; Bilanz; Steuerbilanz; Beweiskraft; Ersatzeinheitswert; Bilanzierungsstichtag; Hauptfeststellungsstichtag; Boykottschäden

  • rewis.io

    Entschädigung nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz; Ermittlung des Reinvermögens des Unternehmens; "Bilanz für den letzten Stichtag vor der Schädigung"

  • ra.de
  • rewis.io

    Entschädigung nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz; Ermittlung des Reinvermögens des Unternehmens; "Bilanz für den letzten Stichtag vor der Schädigung"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NS-VEntschG § 2 S. 5; EntschG § 4 Abs. 2 S. 2
    "Bilanz" i.S.d. § 2 S. 5 Teils. 1 NS-VEntschG i.V.m. § 4 Abs. 2 S. 2 EntschG als Steuerbilanz eines Unternehmens; Letzter Stichtag i.S.d. § 2 S. 5 Teils. 1 NS-VEntschG i.V.m. § 4 Abs. 2 S. 2 EntschG als letzter Bilanzstichtag vor der Schädigung

  • rechtsportal.de

    NS-VEntschG § 2 S. 5; EntschG § 4 Abs. 2 S. 2
    "Bilanz" i.S.d. § 2 S. 5 Teils. 1 NS-VEntschG i.V.m. § 4 Abs. 2 S. 2 EntschG als Steuerbilanz eines Unternehmens; Letzter Stichtag i.S.d. § 2 S. 5 Teils. 1 NS-VEntschG i.V.m. § 4 Abs. 2 S. 2 EntschG als letzter Bilanzstichtag vor der Schädigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2011, 1530
  • DVBl 2011, 1372
  • DÖV 2011, 944
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 16.09.2004 - 3 C 42.03

    Unternehmen; Einheitswert; Ersatzeinheitswert; Reinvermögen; Bilanz;

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2011 - 5 C 23.10
    2.1 "Bilanz" im Sinne des § 2 Satz 5 Teilsatz 1 NS-VEntschG i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 2 EntschG ist jedenfalls die Steuerbilanz des betroffenen Unternehmens (vgl. Urteil vom 16. September 2004 - BVerwG 3 C 42.03 - Buchholz 428.41 § 4 EntschG Nr. 2 S. 9).

    Dabei ist gemäß § 2 Satz 5 Teilsatz 1 NS-VEntschG i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 2 EntschG aus Gründen der Verfahrensvereinfachung und Verwaltungsökonomie (vgl. BTDrucks 12/4887 S. 30, 34) in erster Linie auf vorhandene Bilanzen zurückzugreifen, wenn sich aus ihnen - ohne Ergänzung durch andere Beweismittel - das Reinvermögen nach den Vorschriften des Bewertungsrechts ermitteln oder ablesen lässt (vgl. Urteil vom 16. September 2004 a.a.O. S. 9 bis 11 m.w.N.).

    Demzufolge sind die in ihr enthaltenen tatsächlichen Angaben - bis zum Beweis des Gegenteils - in jedem Fall eine hinreichend verlässliche und beweiskräftige Grundlage, die die Berechnung des Reinvermögens unter Anwendung der Vorschriften des Bewertungsgesetzes zulassen (vgl. Urteil vom 16. September 2004 a.a.O. S. 9 bis 11).

  • BVerwG, 27.07.2006 - 5 C 2.06

    Bemessungsgrundlage für Entschädigung; Betriebsgrundstück; Einheitswert;

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2011 - 5 C 23.10
    2.2 "Letzter Stichtag" im Sinne des § 2 Satz 5 Teilsatz 1 NS-VEntschG i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 2 EntschG ist der letzte Bilanzstichtag vor der Schädigung (so im Ergebnis bereits Urteil vom 27. Juli 2006 - BVerwG 5 C 2.06 - Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 2 S. 3 Rn. 13).

    Die Reinvermögensermittlung ist ein aliud und kein minus zur Heranziehung eines Einheits- oder Ersatzeinheitswertes (Urteil vom 27. Juli 2006 a.a.O. S. 5 Rn. 15).

  • BVerwG, 09.12.2010 - 5 C 18.09

    Ausgleichsleistung; Besatzungsrecht; Bemessungsgrundlage; Bilanz; Demontage;

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2011 - 5 C 23.10
    Der Rückgriff auf den vorhandenen Einheitswert sowie dessen Vervielfältigung erfolgen aus Gründen der Verwaltungs- und Prozessökonomie unter bewusster Hinnahme erheblicher Bewertungsungenauigkeiten (vgl. Urteil vom 9. Dezember 2010 - BVerwG 5 C 18.09 - Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 22 = LKV 2011, 171).

    Vielmehr diente der Rückgriff auf einen bestands- oder rechtskräftigen Einheitswert nur dazu, Streit über die Höhe der Unternehmensentschädigung zu vermeiden und damit eine Verfahrensbeschleunigung zu bewirken (vgl. Beschluss vom 10. Juli 2007 - BVerwG 5 B 3.07 - Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 3; Urteil vom 9. Dezember 2010 a.a.O.; BTDrucks 12/4887 S. 34).

  • BVerwG, 27.06.2006 - 3 B 183.05

    Unternehmensverlust "auf andere Weise"; Entschädigung; Bemessungsgrundlage;

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2011 - 5 C 23.10
    Dieser Konsequenz war sich der Gesetzgeber bewusst, wie der Verzicht auf die Einbeziehung des Satzes 2 des § 16 Abs. 2 BRüG und der Sätze 2 und 3 des § 56 Abs. 1 BEG in § 2 Satz 1 bzw. § 3 Satz 2 NS-VEntschG belegt (vgl. Beschluss vom 27. Juni 2006 - BVerwG 3 B 183.05 - Buchholz 428.42 § 1 NS-VEntschG Nr. 2 S. 4 f. Rn. 6).
  • BVerwG, 27.10.2010 - 5 B 18.10

    Grundsätzliche Bedeutung von ausgelaufenem Recht; Grundsatz; Ausnahme (hier: Art.

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2011 - 5 C 23.10
    Es kommt daher nicht darauf an, dass die ihrem Wortlaut nach nur beschränkte Zulassung der Revision durch das Verwaltungsgericht insoweit unwirksam ist (vgl. Beschluss vom 27. Oktober 2010 - BVerwG 5 B 18.10 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.07.2007 - 5 B 3.07

    Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem Verfahren hinsichtlich

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2011 - 5 C 23.10
    Vielmehr diente der Rückgriff auf einen bestands- oder rechtskräftigen Einheitswert nur dazu, Streit über die Höhe der Unternehmensentschädigung zu vermeiden und damit eine Verfahrensbeschleunigung zu bewirken (vgl. Beschluss vom 10. Juli 2007 - BVerwG 5 B 3.07 - Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 3; Urteil vom 9. Dezember 2010 a.a.O.; BTDrucks 12/4887 S. 34).
  • VG Berlin, 10.05.2012 - 29 K 93.09

    Berechnungsgrundlage für die Berechnung der Entschädigungshöhe für

    "Letzter Stichtag" im Sinne des § 2 Satz 5 Teilsatz 1 NS-VEntschG i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 2 EntschG ist der letzte Bilanzstichtag vor der Schädigung (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 5 C 23.10 -, Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 9 = juris Rdnr. 10, 14), hier also der 31. Dezember 1932.

    Demzufolge sind die in ihr enthaltenen tatsächlichen Angaben - bis zum Beweis des Gegenteils - in jedem Fall eine hinreichend verlässliche und beweiskräftige Grundlage, die die Berechnung des Reinvermögens unter Anwendung der Vorschriften des Bewertungsgesetzes zulassen (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011, a.a.O. Rdnr. 12 f. m.w.N.).

    Aber selbst wenn es dabei um eine Einlage gehandelt hat, handelt es sich nicht um Kapital der Gesellschafter, sondern um Fremdmittel, die daher als Verbindlichkeiten abzuziehen und nicht als Eigenkapital hinzuzurechnen sind (vgl. Urteil der Kammer vom 15. Juli 2010 - 29 K 54.10 -, ZOV 2010, 241 = juris Rdnr. 32 ff.; insoweit nicht Gegenstand des Revisionsurteils des BVerwG vom 30. Juni 2011, a.a.O.; ebenso Urteil der Kammer vom 27. Januar 2011 - 29 K 36.09 -, ZOV 2011, 96).

  • BVerwG, 01.03.2012 - 5 C 11.11

    NS-Schädigung; Unternehmensschädigung; später angeschafftes Betriebsgrundstück;

    b) Nach § 2 Satz 2 NS-VEntschG ist Bemessungsgrundlage der Entschädigung bei Vermögensgegenständen, für die ein Einheitswert festgestellt wird, das Vierfache (s. insoweit Urteil vom 30. Juni 2011 - BVerwG 5 C 23.10 - ZOV 2011, 218 m.w.N.) des vor der Schädigung zuletzt festgestellten Einheitswertes.
  • VG Berlin, 03.05.2018 - 29 K 159.16

    Entschädigung eines NS-Verfolgten wegen des Verlusts eines Unternehmens;

    Damit ist es den mit der Durchführung des Vermögensrechts befassten Behörden möglich, die Wertverhältnisse des Unternehmens mit einem verhältnismäßigen Zeit- und Verwaltungsaufwand möglichst realitätsgerecht festzustellen (siehe etwa BVerwG, Urt. v. 30. Januar 2011 - 5 C 23/10, ZOV 2011, 218, zitiert nach juris, dort Rdn. 12 unter Verweis auf BT-Drs.

    Obgleich eine bewertungs- und keine handelsrechtliche Betrachtungsweise bei der Reinvermögensermittlung geboten ist (siehe nur BVerwG, Urt. v. 16. September 2004 - 3 C 42/03, ZOV 2005, 294, zitiert nach juris, dort Rdn. 25 und Urt. v. 30. Juni 2011 - 5 C 23/10, ZOV 2011, 218, zitiert nach juris, dort Rdn. 12f.), schreibt nichtsdestominder § 266 Abs. 2 A. I. 3. Handelsgesetzbuch (HGB) vor, dass ein Geschäfts- oder Firmenwert (sogar als Teil des Anlagevermögens) in die Handelsbilanz aufgenommen werden muss.

  • BVerwG, 20.11.2014 - 5 C 39.13

    Untätigkeitsverpflichtungsklage; Bescheidung; Bescheidungsklage; allgemeines

    Der Rückgriff auf sie bezweckt, anderenfalls durchzuführenden langwierigen Ermittlungen des Wertes der verlorenen Einheitswertvermögen vorzubeugen, deren Fehlschlagen zu Lasten der Geschädigten ginge (Urteile vom 27. Mai 2002 a.a.O. und vom 30. Juni 2011 - BVerwG 5 C 23.10 - Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 9 Rn. 16 und 18).
  • BVerwG, 29.10.2013 - 5 B 71.13

    Einheitswert von Grundstücken als Bemessungsgrundlage für die Entschädigung

    Der Rückgriff auf die in der Vergangenheit verbindlich festgelegten Einheitswerte in § 3 Abs. 1 EntschG dient hier - wie in anderem Zusammenhang - der Verwaltungsvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung (vgl. Urteil vom 30. Juni 2011 - BVerwG 5 C 23.10 - Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 9 Rn. 16).
  • VG Berlin, 23.04.2015 - 29 K 57.11

    Entschädigung für die Enteignung ausländischer Anteile an einer Fabrik

    Denn unabhängig davon, ob die Bilanz zum 31. Dezember 1946 von einem Wirtschaftsprüfer überprüft wurde oder nicht, stellen die in ihr enthaltenen tatsächlichen Angaben eine hinreichend verlässliche und beweiskräftige Grundlage dar, die die Berechnung des Reinvermögens unter Anwendung der Vorschriften des Bewertungsgesetzes zulässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 5 C 23.10 -, Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 9 = juris Rdnr. 13).
  • VG Bayreuth, 13.12.2017 - B 4 K 16.446

    Rücklagenbildung einer Ärztekammer

    Es ist die Restgröße zwischen dem Bruttovermögen und den Schulden (BVerwG, U.v. 30.06.2011, Az. 5 C 23.10, Rdnr. 10).
  • VG Berlin, 14.04.2016 - 29 K 166.14

    Anspruch auf Entschädigung nach dem NS-VEntschG

    Denn anhand solcher Bilanzen ist es den Ämtern zur Regelung offener Vermögensfragen möglich, die Wertverhältnisse des Unternehmens mit verhältnismäßigem Zeit- und Verwaltungsaufwand möglichst realitätsgerecht festzustellen (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - BVerwG 5 C 23.10 -, ZOV 2011, 218 = juris Rn. 12).
  • VG Berlin, 30.08.2012 - 29 K 382.10

    Entschädigung nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz

    Demzufolge sind die in ihr enthaltenen tatsächlichen Angaben - bis zum Beweis des Gegenteils - in jedem Fall eine hinreichend verlässliche und beweiskräftige Grundlage, die die Berechnung des Reinvermögens unter Anwendung der Vorschriften des Bewertungsgesetzes zulassen (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 5 C 23.10 -, Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 9 = juris Rdnr. 13).
  • VG Berlin, 16.02.2012 - 29 K 108.10

    Entschädigung für Vermögensverlust in der Zeit des Nationalsozialismus

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30. Juni 2011 - 5 C 23.10 - zitiert nach juris) kommt es dabei auf den letzten Bilanzstichtag vor der Schädigung an.
  • VG Berlin, 05.07.2012 - 29 K 496.10

    Entschädigung nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz für den

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 10.10.2011 - 11 B 1587/11.T   

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VGH Hessen, 10.10.2011 - 11 B 1587/11.T (https://dejure.org/2011,999)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10.10.2011 - 11 B 1587/11.T (https://dejure.org/2011,999)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10. Oktober 2011 - 11 B 1587/11.T (https://dejure.org/2011,999)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines in der Zeit zwischen 23:00 und 05:00 Uhr planmäßige Flugbewegungen am Flughafen Frankfurt Main zulassenden Planfeststellungsbeschlusses

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit eines in der Zeit zwischen 23:00 und 05:00 Uhr planmäßige Flugbewegungen am Flughafen Frankfurt Main zulassenden Planfeststellungsbeschlusses

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Vorläufig keine Nachtflüge am Flughafen Frankfurt am Main

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Ab sofort keine Nachtflüge mehr am Frankfurter Flughafen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vorläufig keine Nachtflüge am Flughafen Frankfurt am Main - Anwohner zunächst vor Nachtfluglärm während der Nachtkernzeit geschützt

Besprechungen u.ä.

  • faz.net (Pressekommentar, 14.10.2011)

    Zur Unzeit entschieden

Sonstiges

  • faz.net (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 15.10.2011)

    Nachtflugverbot: Frankfurt droht Millionenschaden in der Luftfracht

Papierfundstellen

  • NVwZ 2011, 1530
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 227/08

    Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung des Flughafens Frankfurt Main

    Auszug aus VGH Hessen, 10.10.2011 - 11 B 1587/11
    Das Klageverfahren ist durch Beschluss des Senats vom 27. Januar 2009 bis zum rechtskräftigen Abschluss im einzelnen bezeichneter Verfahren (Aktenzeichen 11 C 227/08.T u.a.), die als Musterverfahren vorab durchgeführt werden sollten, ausgesetzt worden.

    Der Senat hat in den Musterverfahren mit Urteil vom 21. August 2009 (Aktenzeichen 11 C 227/08.T u.a.), auf dessen Entscheidungsgründe insoweit verwiesen wird, bereits entschieden, dass die Zulassung von 17 planmäßigen Flügen in der Zeit von 23.00 Uhr bis 5.00 Uhr wegen Verstoßes gegen das Abwägungsgebot fehlerhaft ist, und hat den Planfeststellungsbeschluss insoweit aufgehoben und den Antragsgegner zur Neubescheidung verpflichtet.

  • BVerwG, 07.09.2005 - 4 B 49.05

    Gericht der Hauptsache; Nichtabhilfebeschluss, verfrühter; FFH-Gebiet,

    Auszug aus VGH Hessen, 10.10.2011 - 11 B 1587/11
    Für die Entscheidung nach § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO gelten die gleichen Grundsätze wie für eine Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. September 2005 - 4 B 49.05 -, BVerwGE 124, 201).
  • BVerwG, 27.05.2003 - 4 VR 4.03

    Konkurrenzverhältnis zwischen § 80 Abs. 7 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung

    Auszug aus VGH Hessen, 10.10.2011 - 11 B 1587/11
    Diese Abänderungsbefugnis des Gerichts besteht unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des Satzes 2 für eine Abänderung auf Antrag eines Beteiligten und wird auch durch die Regelung des § 10 Abs. 6 Satz 4 LuftVG nicht verdrängt ( vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2003 - 4 VR 4.03, 4 C 2.03 -, NVwZ-RR 2003, 618 zu der vergleichbaren Vorschrift des § 17 Abs. 6 a Satz 6 FStrG in der bis zum 16. Dezember 2006 geltenden Fassung; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Auflage, § 80 Rdnr. 190).
  • OVG Niedersachsen, 15.04.2019 - 7 MS 73/18

    Abänderung von Amts wegen; Abänderungsantrag; Planfeststellung

    Der Senat sieht den auf § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO gestützten Antrag des Antragstellers, den Beschluss des Senats vom 03. Dezember 2013 (7 MS 4/13) abzuändern und die aufschiebende Wirkung der Klage anzuordnen, zugleich als Anregung an, den Beschluss gemäß § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO von Amts wegen abzuändern (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 27.05.2003 - 4 VR 4.03, 4 C 2.03 -, NVwZ-RR 2003, 618; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.11.1995 - 13 S 494/95 -, NVwZ-RR 1996, 603; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.05.2011 - 2 M 34/11 -, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 10.10.2011 - 11 B 1587/11.T -, NVwZ 2011, 1530; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 28.11.2012 - 1 M 83/12 -, juris).

    Die Abänderungsbefugnis nach § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO besteht unabhängig von den Voraussetzungen des § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO und wird ebenso wie das Abänderungsverfahren auf Antrag nicht durch die im Fachplanungsrecht vorgegebenen Bestimmungen zum vorläufigen Rechtsschutz - hier in § 43e Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 EnWG - verdrängt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.05.2003, a. a. O.; Hessischer VGH, Beschluss vom 10.10.2011, a. a. O.; Schoch in: Schoch/Schneider/Bier, a. a. O., § 80 Rn. 558; Dombert in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, a. a. O., Rn. 1340).

  • VGH Hessen, 13.10.2014 - 7 B 1413/14

    Einreise und Aufenthaltsverbot nach § 11 Abs. 1 AufenthG in unionsrechtskonformer

    Der von einer Abänderung im Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO nachteilig betroffene Beteiligte - hier die Antragsgegnerin - ist als unterliegender Teil im Sinne des § 154 Abs. 1 VwGO auch dann anzusehen, wenn die Abänderung des in einem Eilverfahren ergangenen Beschlusses mangels veränderter oder im ursprünglichen Verfahren ohne Verschulden nicht geltend gemachter Umstände zwar nicht auf den Antrag des anderen Beteiligten nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO erfolgt ist, aber das Gericht den Beschluss gemäß § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO von Amts wegen abgeändert hat und so dem Rechtsschutzziel des antragstellenden anderen Beteiligten im Ergebnis entsprochen worden ist (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 10. Oktober 2011 - 11 B 1587/11.T - NVwZ 2011, 1530).
  • VGH Hessen, 28.12.2015 - 2 B 1631/15

    Kostenentscheidung im Abänderungsverfahren und nach Hauptsacheerledigung

    Deshalb geht die ganz überwiegende Auffassung in der Rechtsprechung (konkludent etwa: BVerwG, Beschluss vom 30. März 2012 - 9 VR 5.12 -, juris Rn. 9; Bay. VGH, Beschluss vom 29. Januar 2015 - 21 AS 14.50074 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. Oktober 2014 - 1 M 116/14 -, juris Rn. 11 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Mai 2015 - 8 B 1029/14 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 10. Oktober 2011 - 11 B 1587/11.T -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 29. Juli 2013 - 9 B 1362/13 -, juris Rn. 42 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 13. Januar 2014 - 2 B 1779/13.T - ausdrücklich: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. März 2015 - 8 S 492/15 -, juris Rn. 24 f.) davon aus, dass bei zeitlich aufeinander folgenden einstweiligen Rechtsschutzverfahren nach § 80 Abs. 5 und Abs. 7 VwGO auch für das zweite nach Abschluss des ersten Rechtsschutzverfahrens anhängig gewordene Verfahren sowohl eine Kostenentscheidung als auch eine Streitwertfestsetzung erforderlich ist (ebenso aus der Literatur: Redeker/von Oertzen, VwGO, 16. Aufl., § 80 Rn. 68 m.w.N.).
  • VG Wiesbaden, 20.06.2016 - 5 L 511/16

    Die nicht auf tatsächliche Ermittlungsergebnisse gestützte Annahme des

    Die Abänderungsbefugnis des Gerichts nach § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO besteht unabhängig vom Vorliegen der einschränkenden Voraussetzungen des Satzes 2 für eine Abänderung auf Antrag eines Beteiligten (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 10. Oktober 2011 - 11 B 1587/11.T -, Rn. 7, juris) und wird von keinen näheren Voraussetzungen abhängig gemacht (vgl. Funke-Kaiser, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/ von Albedyll, VwGO, 6. Aufl. 2014, § 80 Rn. 141).
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